Description (deu)
Die Soziale Arbeit verfügt über kein Berufsgesetz, obgleich der Bedarf hierfür besteht. Seit Jahren wird versucht, die Wichtigkeit einer Etablierung aufzuzeigen und dieses umzusetzen. Betrachtet man die zurückliegenden Debatten um das Berufsgesetz wird deutlich, dass bisher kaum Auseinandersetzung auf wissenschaftlicher Basis erfolgte. Demnach widmet sich die vorliegende Arbeit folgender Forschungsfrage: Wie können Qualitätssicherung und Berufsschutz in Anlehnung an vergleichbare Gesetze anderer Professionen und Länder in einem Berufsgesetz der Sozialen Arbeit in Österreich verankert werden? Das Ziel dieser Forschungsarbeit ist eine umfassende Erhebung sowie ein Vergleichen und Diskutieren möglicher Inhalte eines Berufsgesetzes für die Soziale Arbeit. Grundlage stellen ausgewählte nationale Gesetzestexte sowie Interviews mit Expert:innen aus Deutschland, England und Österreich, mit dem Hauptaugenmerk auf professionelles Handeln, Ausbildungen, Fortbildungen, Berufsregister, Selbstständigkeit, Beschwerde und Kontrolle sowie Interessenvertretungen, dar. Hinsichtlich der Forschungsmethodik wird der Ansatz Mixed Methods angewandt, wobei neben quantitativen Worthäufigkeitsanalysen, qualitative Inhaltsanalysen von Artikeln aus Zeitschriften, Gesetzestexten sowie Expert:inneninterviews durchgeführt werden. Im Zuge der Forschung wird deutlich, dass die Thematisierung eines Berufsgesetzes in der Vergangenheit zumeist durch den Berufsverband der Sozialen Arbeit erfolgte und mögliche Inhalte eines Berufsgesetzes selten Erwähnung finden. Die Analyse österreichischer Berufsgesetze ergibt, dass diese jeweils Bestimmungen zu Berufsbild und Berechtigung der Berufsbezeichnung und -ausübung beinhalten. Es kann außerdem resümiert werden, dass die gesetzliche Verankerung dieser Bereiche auf Legitimation, Qualität und Schutz abzielt. Die Expert:inneninterviews ergaben, dass eine Ambivalenz zwischen dem Wunsch nach Klarheit sowie Einheitlichkeit und der Angst vor Einschränkungen besteht. Während umfassende rechtliche Regelungen verbindliche Standards sowie eine Qualitätssicherung gewährleisten, besteht durch diese Normierungen auch die Gefahr einer Beschränkung sowie, dass niedrige Mindestanforderungen zu allgemein gültigen Standards werden.